Die Bestattung

"Je schöner und voller die Erinnerung, desto schwerer ist die Trennung. Aber die Dankbarkeit verwandelt die Qual der Erinnerung in stille Freude. Man trägt das vergangene Schöne nicht wie einen Stachel, sondern wie ein kostbares Geschenk in sich." (Dietrich Bonhoeffer)

Wenn ein Mitglied der St.-Johannis-Kirchengemeinde verstorben ist, können Sie als Angehöriger, Verwandter oder Bekannter im Pfarramt anrufen, um eine Aussegnung, Verabschiedung zu begehen. Das ist eine kleine liturgische Feier. Wenn möglich, kann das im Haus/in der Wohnung geschehen oder im Aussegnungsraum des Friedhofshauses.

Im Regelfall gestalten der Pastor oder die Pastorin die Trauerfeier. Vorher trifft man sich mit den nächsten Angehörigen zu einem Trauergespräch. Hierbei stehen Erinnerungen an das Leben des verstorbenen Gemeindemitglieds und die Gestaltung der Trauerfeier im Mittelpunkt. Dabei spielen Wünsche von Angehörigen oder des Verstorbenen, wie z.B. Lieder, Musik, oder Bibelverse eine Rolle. Im Trauergottesdienst wird an das Leben des Verstorbenen/der Verstorbenen gedacht, auch im Licht des Evangeliums und im Glauben an die Auferstehung von den Toten. Dazu gehören Gebete, Bibellesungen, Lieder und eine Ansprache.

Über die Bestattungsformen gibt der Bestatter oder das Gemeindebüro Auskunft. Die aktuelle Friedhofsordnung finden Sie hier.

Im Gottesdienst der Gemeinde am Sonntag nach einer Beerdigung wird fürbittend der Verstorbenen und der Angehörigen gedacht. Im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag (Letzter Sonntag im Kirchenjahr) werden die Namen aller Verstorbenen der Gemeinde des vergangenen Kirchenjahres noch einmal gelesen.

Die evangelischen Internetseiten trauernetz.de und trauervers.de bieten Hilfe und Unterstützung im Umgang mit dem Tod – wenn der eigene Tod vor Augen steht oder ein Mensch gestorben ist. Außerdem gibt es hier Musik, Literatur, Gedichte und Filme rund um das Thema und viele Adressen und Kontakte.

Fragen zur kirchlichen Bestattung

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit den Pastorinnen oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an eine der Pastorinnen wenden.

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle hinzukommen. Zusätzliche Gebühren von Seiten der St.-Johannis-Gemeinde werden nicht erhoben.