Die Trauung

Die St.-Johannis-Kirchengemeinde in Lüchow hat eine sehr schöne Kirche. Darum freuen wir uns, wenn Sie sich entschließen, sich hier kirchlich trauen zu lassen. Einen Gottesdienst zu feiern heißt, die Ehe ernst zu nehmen als Ausdruck des Geschenkes der Liebe und als Ausdruck eines besonderen Segens. Planen Sie für Ihren Hochzeitstag nicht nur eine Riesenfete, sondern auch eine Stunde Besinnung, Nachdenken und ein Gebet für sich und Ihre Gäste. Wir von der
St.-Johannis-Gemeinde sind für Sie da und sprechen gerne mit Ihnen! Rufen Sie eine der Pastorinnen an oder fragen Sie im Gemeindebüro nach.

Links und Hilfen zur Taufe

Wo finde ich einen Trauspruch?

Viele Paare wählen für ihre kirchliche Trauung einen Trauspruch aus, der in der Familie schon einmal vorgekommen ist - bei den Eltern, Großeltern oder anderen Angehörigen .

Sie können aber auch die Pastorinnen beim Traugespräch um einen Vorschlag bitten.

Und schließlich gibt es im Internet Hilfen, wie ein passender Taufspruch lauten könnte, zum Beispiel auf folgender Seite:

 

https://www.evangelisch.de/trausprueche

Der Taufbegleiter aus dem Internet

Das Internetportal der evangelischen Kirche „evangelisch.de“ bietet für Paare „Hinweise und Tipps zur Planung der kirchlichen Trauung“ an: Er informiert über Hintergründe einer Trauung, über einzelne Schritte der Vorbereitung und des Ablaufs einer Trauung, über Symbole und Trausprüche, über Formulare, er gibt Hinweise für das Abfassen eines Fürbittengebets oder Tipps für passende Geschenke.

Hier finden Sie Tipps zur kirchlichen Trauung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Geburtsbescheinigung
  • Taufbescheinigung
  • Konfirmationsbescheinigung
  • Heiratsurkunde: Vergessen Sie bitte nicht, dem Pastor die Heiratsurkunde auszuhändigen – spätestens vor dem Traugottesdienst. Denn für die Kirche ist die Heirat auf dem Standesamt auch kirchenrechtlich verbindlich. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.

Fragen zur Taufe

Kirchlich trauen lassen können sich Ehepaare, die der Kirche angehören. Soll ein evangelisch-lutherischer Gottesdienst gefeiert werden, muss mindestens ein Partner evangelisch-lutherisch sein. Gehört ein Partner nicht einer christlichen Kirche an, dann muss ein Gespräch mit dem Pastor ergeben, ob eine kirchliche Trauung möglich ist.

Es ist auch ein Traugottesdienst möglich, in dem zwei Geistliche verschiedener Kirchen den Gottesdienst gestalten (= ökumenische Trauung). Das Brautpaar muss sich dann entscheiden, ob es ein evangelischer Gottesdienst unter Beteiligung eines katholischen Priesters sein soll (in der ev. Kirche), oder aber ein katholischer Gottesdienst unter Beteiligung des evangelischen Pastors (in der katholischen Kirche).

Das Wichtigste im Rahmen der Planung einer Hochzeit sind zunächst die Termine. Hier gilt es, den standesamtlichen und kirchlichen Termin aufeinander abzustimmen. Dabei müssen standesamtliche Eheschließung und kirchlicher Traugottesdienst nicht am selben Tag stattfinden. Es ist auch möglich, später einen Traugottesdienst zu feiern.  

Terminabsprachen

Den kirchlichen Trautermin vereinbaren Sie im Gemeindebüro (0 58 41 - 21 91) ihrer Kirchengemeinde. Hier erfahren Sie, ob der gewünschte Termin noch frei ist. Da im Frühling (April/Mai) erfahrungsgemäß viele Traugottesdienste stattfinden, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Die Uhrzeit ist Verabredungssache. Grundsätzlich gilt, dass sowohl vormittags als auch nachmittags Traugottesdienste gefeiert werden können.

Kostet der Gottesdienst etwas?

Nein!  Auch der Traugottesdienst ist eine öffentliche Feier der Kirchengemeinde. Die ganze St.-Johannis-Kirchengemeinde steht gemeinsam mit der Landeskirche dafür ein, dass Gottesdienste keine zusätzlichen Kosten verursachen, damit die Entscheidung für einen Traugottesdienst nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Feiernden abhängig gemacht wird.

Kollekten

Im Gottesdienst hat die Festgemeinde die Möglichkeit, eine Kollekte zu sammeln. Diese Kollekte wird von den Brautleuten in Absprache mit dem Pastor einem bestimmten Zweck gewidmet. 

Andere Kosten?

Wünschen die Brautleute einen aufwendigeren Kirchenschmuck als den von der Gemeinde zum folgenden Sonntagsgottesdienst aufgewendeten, dann müssen sie den Kirchenschmuck selbst organisieren und dafür auch die Kosten übernehmen. Vor dem Schmücken der Kirche ist das Gespräch mit der Küsterin zu suchen.

Altarschmuck

Sollten Brautleute nicht selbst für Blumenschmuck sorgen wollen oder können, wird die Kirche seitens der St.-Johannis-Gemeinde so geschmückt, wie es für einen Sonntagsgottesdienst üblich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gottesdienst vor dem neuen Altar in der Mitte der Kirche gefeiert werden soll. Der neue Altar erhält als "Tisch des Herrn" niemals Blumenschmuck. 

Blumenschmuck selbst organisieren?

Brautleute haben die Möglichkeit, den Blumenschmuck selbst zu organisieren. Sie sind dann in Bezug auf die Art und Vielfalt des Blumenschmucks frei. Aber auch in diesem Fall gilt, dass der neue Altar nicht mit Blumen oder anderem Schmuck versehen wird. In der Nähe des neuen Altars können Bodenvasen platziert werden.

Kränze um das Brautgestühl?

Es ist natürlich auch möglich, um die Stühle für das Brautpaar Kränze aus Fichte, Lebensbaum etc. zu legen.

Blumenstreuen?

Blumen dürfen nur außerhalb der Kirche gestreut werden. Die Blütensäfte hinterlassen auf dem hellen Sandstein der Kirche dauerhafte braune Flecken, die vermieden werden sollen.

Weitere Fragen zum Kirchenschmuck beantwortet ihnen unsere Küsterin Beate Richter  (Tel. 0 58 41 - 97 48 21)

Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich eine Genehmigung und Unbedenklichkeitserklärung des Heimatpfarramtes, wenn Brautleute den Wunsch haben, sich in einer anderen Kirche trauen zu lassen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass man dort seine Heimatkirche hat, wo man mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.